Kurzbewertung

Kurzbewertung / schriftliche Wertermittlung

Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen bietet sich eine Ermittlung des Marktwertes bzw. des Verkehrswertes an.

Unter Berücksichtigung der üblichen Rechenverfahren zur Wertermittlung von Immobilien nach ImmoWertV wird der Marktwert/Verkehrswert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes ermittelt. Es handelt sich hier um eine verkürzte Form einer gutachterlichen Stellungnahme, so wird auf die in § 194 BauGB vorgeschriebenen erläuternden Texte großteils verzichtet. Aus diesem Grunde ist eine gutachterliche Stellungnahme/Kurzbewertung ausschließlich für außergerichtliche Zwecke zu wählen.

Diese Form kann bei internen Auseinandersetzungen, wie z.B.

  • Ehescheidungen
  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • Vorlage bei dem Finanzamt

gewählt werden.

Leistungsumfang einer Kurzbewertung

  • Ortsbesichtigung der Immobilie (Innen- und Außenbereich)
  • Berücksichtigung von Grundstücksmerkmalen
  • Berücksichtigung von Lagefaktoren
  • Inaugenscheinnahme von Baumängeln/Bauschäden (zerstörungsfrei)
  • Fotodokumentationen (max. 12 Bilder)

Besonderheiten, wie z.B. besondere Ausstattungsmerkmale (Pool, Sauna etc.) sowie Rechten an Grundstücken, können bei dieser Form der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

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